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8 Aktualisierungen seit 02.05.2024
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sieht in der Beschränkung des Freistellungsanspruchs (anstelle eines tariflichen Zusatzgeldes) auf Vollzeitbeschäftigte eine sachlich ungerechtfertigte Diskriminierung von Teilzeitkräften. Wir erläutern die gerichtliche Entscheidung.
Aus aktuellem Anlass geben wir Ihnen rechtliche Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Folgen von Hochwasser oder ähnlichen Naturkatastrophen auf das Arbeitsverhältnis.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sieht im unterjährigen Wechsel in den AT-Status einen Austritt im Sinne des regional einschlägigen TV T-ZUG. Dieser Austritt berechtigt zu einer anteiligen Kürzung der T-ZUG-Leistungen im Jahr des Statuswechsels. Wir erläutern die Gerichtsentscheidung.
Auch 2024 können Unternehmen den Zusatzbetrag verschieben und eventuell vollständig entfallen lassen. Die Entscheidung zur Verschiebung muss bis Ende Juni 2024 getroffen sein. Arbeitnehmern und Betriebsrat muss dies rechtzeitig bekanntgegeben und den Tarifvertragsparteien angezeigt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 25. April 2024 entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie (IAP) im Rahmen der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen pfändbar ist. Der BGH hat dabei aber nicht alle Fragen geklärt.
In unserem Leitfaden erörtern wir die tariflichen Regelungen und geben Tipps für den Umgang mit den Freistellungstagen.
Der Manteltarifvertrag ermöglicht eine Auszahlung von Guthaben aus Zeitkonten von bis zu 50 Stunden pro Jahr. Wir stellen Ihnen eine Musterbetriebsvereinbarung zur Verfügung.
Mit unserem EntgeltTarifRechner erhalten Sie schnell und einfach den zukünftigen tariflichen Bruttojahresverdienst für Beschäftigte, die entweder in Ihrem Unternehmen neu anfangen oder eine neue Arbeitsaufgabe übernehmen.
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